Gesellschaftsrecht | Aktiengesellschaft (AG)

Lange galt die Aktiengesellschaft als Rechtsform, die fast ausschließlich von börsennotierten Gesellschaften genutzt wurde. Mit der Einführung umfangreicher Formerleichterungen für nicht-börsennotierte AGs sowie AGs bei denen der Aktionärskreis bekannt ist, hat sich dies gewandelt. Gründe hierfür sind insbesondere die formfreie Übertragbarkeit von Aktien, der erleichterte Zugang zu den Kapitalmärkten und die Autonomie des Vorstands, frei von Weisungen der Gesellschafter zu handeln. Wir beraten und vertreten Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre. Die Beratung umfasst insbesondere die Gründung der Aktiengesellschaft, die Rechte und Pflichten der Organe, die Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, die Gestaltung der Satzung sowie die Abwehr und Initiierung von Aktionärsklagen.