Handelsrecht

Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Handelsrechts und hierbei insbesondere auch zum Vertriebsrecht. Als Sonderprivatrecht der Kaufleute findet das Handelsrecht stets Anwendung wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird. Wir beraten Unternehmen ebenso wie Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler und Franchisenehmer.

Dies umfasst die Gestaltung von Lieferverträgen, die - auch grenzüberschreitende - Errichtung von Absatzorganisationen, Fragen zu der Unternehmensfinanzierung und Unternehmensnachfolge ebenso wie zum Handelsregister. Wir begleiten Sie bei der Sanierung Ihres Unternehmens und gegebenenfalls auch bei dem Gang in die Insolvenz. Kommt es zu Konflikten innerhalb Ihrer Vertriebsstruktur, zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten zu deren Beilegung auf.