Gewerbemiete | Insolvenz & Zwangsverwaltung

Wurde über das Vermögen einer Mietpartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder ist das Mietobjekt Gegenstand einer Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung, ergeben sich eine Reihe mietrechtlicher Besonderheiten, deren Beachtung große Bedeutung zukommt. Neben allgemeinen Fragestellungen zur Aufrechenbarkeit mit Nebenkostenguthaben sowie dem Schicksal einer geleisteten Kaution steht zumeist die Frage nach dem Fortbestand des Mietverhältnisses im Raum. Spezialgesetzlich geregelte Sonderkündigungsrechte können sich insbesondere bei langfristig abgeschlossenen Gewerberaummietverhältnissen in erheblichem Maße wirtschaftlich nachteilig auswirken. Eine frühzeitige, umfassende Beratung und Absicherung gegen insolvenz- und vollstreckungsrechtliche Risiken ist daher in jedem Fall zu empfehlen.