Arbeitsrecht | Beendigung Arbeitsvertrag 

Die Beendigung von Arbeitsverträgen (Kündigung oder Aufhebungsvertrag)

Mit jahrzehntelanger Erfahrung aus hunderten Kündigungsschutzverfahren beraten und vertreten wir Ihre Interessen vor und nach einer Kündigung.

Der quantitative Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung der Arbeitgeberseite. Die Entscheidung über eine Einzelkündigung oder (z.B. im Falle der Umstrukturierung) eine Vielzahl gleichzeitiger Kündigungen bereiten wir gemeinsam mit der Unternehmensleitung vor. Wir beraten Sie bei der Kündigungsentscheidung und -auswahl, übernehmen die nötigen formalen Schritte (Einholung nötiger behördlicher Zustimmungen, Erstattung gesetzlich vorgesehener Anzeigen etc.), verhandeln ggf. Interessenausgleich und Sozialplan. Unser Ziel ist, die nach arbeitsrechtlichen Regelungen oft für den Arbeitgeber enormen wirtschaftlichen Risiken zu erklären und weitestmöglich abzubauen. Gemeinsam mit dem Mandanten werden für die Umsetzung komplexer personalwirtschaftlicher Maßnahmen belastbare unternehmerische Planungen (Zeit, Kostenaufwand) geschaffen.